Röntgenuntersuchungen und Strahlenschutzmittel: Empfehlungen für Anwender:innen und Information für Patient:innen - aktualisierte Version
Eine neuerliche geringfügige Novelle der Medizinischen Strahlenschutzverordnung, welche lediglich aus dem Entfall des letzten Satzes in Abs. 1 des § 31 (Schutz bei zahnmedizinischen Röntgenuntersuchungen) besteht, ermöglicht eine Vereinheitlichung der Empfehlungen über die (Nicht-)Verwendung von Strahlenschutzmitteln an Patient:innen auch hinsichtlich der Zahnmedizin.
Die Verwendung von Strahlenschutzmitteln an exponiertem Personal und helfenden Personen bleibt davon unberührt und aufrecht!
Information für Patient:innen (de)
Aushang deutsch, englisch, farsi, ukrainisch, slowenisch
Aushang deutsch, englisch, türkisch, bosnisch/kroatisch/serbisch, polnisch
Gemeinsame Empfehlung von
Österreichische Gesellschaft für Medizinische Physik (ÖGMP)
Bundesfachgruppe Radiologie der Österreichischen Ärztekammer (BURA)
Berufsfachverband für Radiologietechnologie Österreich (rtaustria)
Verband für Medizinischen Strahlenschutz in Österreich (VMSÖ)
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSK)