VMSÖ Jahrestagung 2024

anlässlich des 50-Jahr-Jubiläums des VMSÖ

Samstag, 9. November 2024 in Wien, 11:00 – 15:30 Uhr

Die Tagung findet im Rahmen des Wiener Radiologischen Symposiums (WRS, www.wienerrad.at) statt.
Veranstaltungsort: Wiener Börsensäle (1010 Wien, Wipplingerstraße 34).

Programm & Anmeldung

Test Webinar Modul 1

Ausbildung für Durchleuchtungen

Gemäß Medizinische Strahlenschutzverordnung § 9 Abs. 2

OA Dr. Gerald Pärtan
Institut für Röntgendiagnostik, Klinik Donaustadt, 1220 Wien

© VMSÖ

 

Test Webinar Modul 2

Strahlenschutz bei CT Interventionen

Gemäß Medizinische Strahlenschutzverordnung § 9 Abs. 2

Univ.-Prof. Helmut Ringl

© VMSÖ

 

VMSÖ Jahrestagung 2023

7. Oktober 2023 | LKH Feldkirch / Vorarlberg

Tagungspräsidenten
Prim. Univ.-Doz. Dr. Alexander Becherer
Prim. Univ.-Doz. Dr. Manfred Cejna
Dipl.-Ing. Thomas Künzler, PhD

www.strahlenschutztagung.org

 

Holeczke-YIA

Die Ausschreibung des Dr.-Franz-Holeczke-Young Investigator Award (Holeczke-YIA) des VMSÖ 2023 ist aktiv. Wir laden im medizinischen Strahlenschutz engagierte Kolleg:innen, welche 2023 das 35. Lebensjahr nicht überschritten haben dazu ein, ihre approbierte Dissertation, Diplomarbeit, Abschlussarbeit, oder eine referierte Originalarbeit, welche einen maßgeblichen Beitrag zur Weiterentwicklung des Medizinischen Strahlenschutzes verspricht, für den Holeczke-YIA einzureichen.

→ Einreichbedingungen

 

VMSÖ Jahrestagung 2021

gemeinsam mit der Österreichischen Röntgengesellschaft (OERG)

Samstag, 9. Oktober 2021 | Salzburg Congress

Tagungspräsidentin:
Univ.-Prof. Mag. Dr. Alexandra Resch-Holeczke

pdf Programm

Die Anmeldefrist konnte bis Donnerstag, den 30. September 2021 verlängert werden.

Weitere Informationen...

Umfrage Teleradiologie – Ergebnisse

Der VMSÖ hat im vergangenen April gemeinsam mit der Österreichischen Röntgengesellschaft (ÖRG) unter den Mitgliedern dieser beiden Fachgesellschaften eine Umfrage zum Stand der Teleradiologie in Österreich durchgeführt. Dies, weil die in der Medizinischen Strahlenschutzverordnung vorgeschriebenen Einschränkungen (im Wesentlichen nur im Nacht- und Wochenenddienst bzw. zur Traumaversorgung) einerseits nicht überwacht werden, andererseits in der Praxis vielfach der Eindruck entsteht, dass die Anwendung der Teleradiologie mittlerweile über das gesetzlich vorgesehene Maß hinausgeht. Mangels Meldepflicht teleradiologischer Anwendungen gab es über deren Stand aber bisher keinerlei belastbare Zahlen. Diese Umfrage versuchte die Lücke zumindest teilweise zu schließen.
Eine Zusammenfassung der Ergebnisse ist im Mitgliederbereich abrufbar.
Kurz gesagt, die Teleradiologie gehört in Österreich mittlerweile für rund ein Viertel der Krankenanstalten zur Routine, sie wird punktuell auch für andere Zwecke als in der Medizinischen Strahlenschutzverordnung festgelegt verwendet, die gesetzlich vorgeschriebene eingehende Beratung zwischen der anwendenden Fachkraft (d.h. den befundenden TeleradiologInnen) mit der überweisenden Person hinsichtlich der Rechtfertigung wird in der Praxis oft nicht durchgeführt, und die Untersuchungen werden teils in Ausland zur Befundung gesendet, ungeachtet der sonst sehr strengen Bestimmungen hinsichtlich der Approbation von ÄrztInnen für medizinische Tätigkeiten in Österreich.  Der VMSÖ fordert daher die Einführung konkreterer Zulassungs- und Durchführungsbestimmungen für die Teleradiologie in Österreich, ähnlich wie dies beispielsweise unlängst in Deutschland mit der Novellierung des Strahlenschutzgesetzes und der Strahlenschutzverordnung geschehen ist.